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Allgemeine Wettspielbedingungen

Stand: 01.03.2008

1.

Gespielt wird nach den Regeln des DGV und den Platzregeln des
Golf-Club Coburg e. V.. Notwendig gewordene Sonderplatzregeln werden im Clubhaus
ausgehängt.

2.

Der Meldeschluss ist der Ausschreibung zu entnehmen. Nachmeldungen sind, wenn in der Ausschreibung nicht ausgeschlossen, grundsätzlich möglich. Die Nachmeldegebühr beträgt 10,– Euro. Die Nachmeldung kann am Spieltag bis 30 Min. vor Wettspielbeginn bei der Spielleitung erfolgen. Die Spielleitung entscheidet über die Startzeit des nachgemeldeten Spielers, ohne festgelegte Startzeiten zu verändern. Die Meldegebühren sind vor dem Start zu entrichten. Spieler, die nach Meldeschluss absagen, haben die volle Gebühr zu entrichten. Die Teilnehmerzahl kann durch die Ausschreibung begrenzt werden.

3.

Bei gleichen Ergebnissen wird gestochen. Für das Stechen werden die letzten 9, 6, 3 und 1 Löcher gewertet. Besteht immer noch Gleichheit, entscheidet das Los. Änderungen des Verfahrens werden in der Ausschreibung bekannt gegeben.

4.

Es werden pro Wettspiel Brutto- und Nettopreise gemäß der Ausschreibung vergeben (Ausnahme Audi Quattro Cup). Bruttopreise werden stets vor Nettopreisen
vergeben. Es kann nur ein Preis gewonnen werden, der übergeben wird, wenn der/die Gewinner/in bei der Siegerehrung anwesend ist. Sonderfälle sind mit der Spielleitung oder dem Sponsor abzusprechen. Sonderpreise wie “Longest Drive” und
“Nearest-to-the-Pin” (die Messung muss nach dem Putten erfolgen) erfordern die Lage des Balles auf dem Fairway bzw. Grün. Bei clubinternen Wettspielen können Gäste in der Regel keine Preise gewinnen.

5.

Für die Spielleitung bzw. eventuelle Regelfragen ist der Spielausschuss zuständig.
Die Spielleitung wird durch Aushang im Clubhaus (Turnierausschreibung) bekannt gegeben. Sie ist nicht verantwortlich für Nachteile, welche Spieler in Folge von Unkenntnis der Wettspielbedingungen oder der Aushänge erleiden.

6.

Handynutzung: Die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel ist während eines Wettspiels untersagt (Ausnahme: im Notfall). Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.
Entfernungsmessgeräte/GPS-Empfänger: Die Erlaubnis zur Nutzung von Entfernungsmessgeräten oder GPS-Empfängern während des Wettspieles wird in der Turnierausschreibung festgelegt.

7.

Der Golf-Club Coburg e. V. behält sich vor, die Wettspielausschreibung zu
ändern, einzelne Wettspiele wegen ungenügender Beteiligung ausfallen zu
lassen oder Wettspiele anzusetzen, die im Jahreskalender nicht ausgedruckt
sind.

redaxo agentur