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Golf-Club Coburg Schloss Tambach e.V.

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Mitgliedschaften

Die Startermitgliedschaft

Die Startermitgliedschaft bietet Ihnen die volle Nutzung der Trainingsanlagen und nach Erreichen der DGV-Platzreife auch das volle Spielrecht auf dem Platz.

Die Startermitgliedschaft ist befristet und endet immer automatisch am 31.12. des übernächsten Kalenderjahres.

Eine jährliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende ist möglich.

Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 90,00 € monatlich wird jeweils am 15. des Monats abgebucht.

Zusätzlich zum monatlichen Beitrag wird einmalig ein Verzehrguthaben in Höhe von 105 € erhoben, welches zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht wird. In den Folgejahren erfolgt die Abbuchung jeweils mit dem Mitgliedsbeitrag im Januar. Das Guthaben kann in den Monaten April bis Oktober in unserer Clubgastronomie verzehrt werden. Bei einer Aufnahme nach dem 01.07. wird für das laufende Jahr kein Verzehrguthaben mehr fällig.


weitere Mitgliedsarten

Mitgliedsbeitrag
jährlich

Aufnahmebeitrag
einmalig

I. Ordentliche Mitglieder

a) Ordentliche Mitglieder

990,00 €

1.533,00 €

b) Ehepartner des ordentlichen Mitglieds

990,00 €

1.533,00 €

II. Außerordentliche Mitglieder

a) Jugendliche unter 12 Jahren

55,00 €

b) Jugendliche unter 18 Jahren

90,00 €

90,00 €

c) Personen unter 25 Jahren, sofern sie sich noch in Berufsausbildung/Studium befinden (Ausbildungsnachweis oder Immatrikulation erforderlich)

180,00 €

180,00 €

d) Personen über 25 Jahren, sofern sie sich noch in Berufsausbildung/Studium befinden (Ausbildungsnachweis oder Immatrikulation erforderlich; max. 3 Jahre möglich)

500,00 €

e) Zweitmitglieder (muss: ordentliche Mitgliedschaft eines Clubs mit DGV-Anschluss)

670,00 €

f) Fernmitglieder (ehemalige ordentliche Mitglieder des GC Coburg, die ihren Hauptwohnsitz verlegt haben)

500,00 €

g) Befristete Mitglieder (berufsbedingt – maximal für 3 Jahre)

1.550,00 €

h) Jahresmitglieder (nur einmalig möglich)

990,00 €

i) Fördernde / Inaktive Mitglieder (keine Spielberechtigung)

260,00 €

Zusätzliche Kosten

Verbandsbeitrag

30,00 €

Verzehrguthaben: (nicht bei ll. a), b), c), d), e), f), i.)

105,00 €

III. Investitionsumlage (auf 1 mal 3.200 €, auf 2 mal 3.500 €)

Neben Aufnahmebeitrag und Mitgliedsbeitrag wird von den neuen ordentlichen Mitgliedern eine
Investitionsumlage erhoben. Die Investitionsumlage beträgt 4.000 € pro Familie/Lebens- gemeinschaft. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, die Investitionsumlage auf bis zu 10 Jahre zu verteilen. Der Verteilungsmodus wird im Aufnahmegespräch festgelegt.

IV. Wechsel von außerordentlicher in ordentliche Mitgliedschaft

Bei Beendigung der außerordentlichen Mitgliedschaft ist für den Wechsel in die ordentliche
Mitgliedschaft ein normales Aufnahmeverfahren erforderlich. Auf die neue Aufnahmegebühr wird
ein evtl. bereits entrichteter Aufnahmebeitrag angerechnet. Ebenso wird die Investitionsumlage
erhoben. Pro volles Jahr der Mitgliedschaft als außerordentliches Mitglied (gilt nur für Mitglieder
der Kategorie II a, b, c) kann 1/5 des neu anfallenden Aufnahmebeitrags und des
Investitionsumlagebetrages von der neuen Forderung abgezogen werden.

V. Einzugsermächtigung

Aufnahmebeitrag, Mitgliedsbeitrag, Investitionsumlage sowie etwaige zusätzliche Kosten wie
Schrankmiete, Caddystellplatzmiete, Verzehrvorauszahlung und Verbandsbeitrag werden mittels
Lastschrifteinzug abgebucht. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist zwingend.

redaxo agentur