Mitgliedschaften
Die Startermitgliedschaft
Die Startermitgliedschaft bietet Ihnen die volle Nutzung der Trainingsanlagen und nach Erreichen der DGV-Platzreife auch das volle Spielrecht auf dem Platz.
Die Startermitgliedschaft ist befristet und endet immer automatisch am 31.12. des übernächsten Kalenderjahres.
Eine jährliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende ist möglich.
Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 90,00 € monatlich wird jeweils am 15. des Monats abgebucht.
Zusätzlich zum monatlichen Beitrag wird einmalig ein Verzehrguthaben in Höhe von 105 € erhoben, welches zusammen mit dem ersten Monatsbeitrag abgebucht wird. In den Folgejahren erfolgt die Abbuchung jeweils mit dem Mitgliedsbeitrag im Januar. Das Guthaben kann in den Monaten April bis Oktober in unserer Clubgastronomie verzehrt werden. Bei einer Aufnahme nach dem 01.07. wird für das laufende Jahr kein Verzehrguthaben mehr fällig.
weitere Mitgliedsarten |
Mitgliedsbeitrag |
Aufnahmebeitrag |
|---|---|---|
I. Ordentliche Mitglieder |
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a) Ordentliche Mitglieder |
990,00 € |
1.533,00 € |
b) Ehepartner des ordentlichen Mitglieds |
990,00 € |
1.533,00 € |
II. Außerordentliche Mitglieder |
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a) Jugendliche unter 12 Jahren |
55,00 € |
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b) Jugendliche unter 18 Jahren |
90,00 € |
90,00 € |
c) Personen unter 25 Jahren, sofern sie sich noch in Berufsausbildung/Studium befinden (Ausbildungsnachweis oder Immatrikulation erforderlich) |
180,00 € |
180,00 € |
d) Personen über 25 Jahren, sofern sie sich noch in Berufsausbildung/Studium befinden (Ausbildungsnachweis oder Immatrikulation erforderlich; max. 3 Jahre möglich) |
500,00 € |
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e) Zweitmitglieder (muss: ordentliche Mitgliedschaft eines Clubs mit DGV-Anschluss) |
670,00 € |
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f) Fernmitglieder (ehemalige ordentliche Mitglieder des GC Coburg, die ihren Hauptwohnsitz verlegt haben) |
500,00 € |
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g) Befristete Mitglieder (berufsbedingt – maximal für 3 Jahre) |
1.550,00 € |
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h) Jahresmitglieder (nur einmalig möglich) |
990,00 € |
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i) Fördernde / Inaktive Mitglieder (keine Spielberechtigung) |
260,00 € |
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Zusätzliche Kosten |
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Verbandsbeitrag |
30,00 € |
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Verzehrguthaben: (nicht bei ll. a), b), c), d), e), f), i.) |
105,00 € |
III. Investitionsumlage (auf 1 mal 3.200 €, auf 2 mal 3.500 €) |
Neben Aufnahmebeitrag und Mitgliedsbeitrag wird von den neuen ordentlichen Mitgliedern eine |
IV. Wechsel von außerordentlicher in ordentliche Mitgliedschaft |
Bei Beendigung der außerordentlichen Mitgliedschaft ist für den Wechsel in die ordentliche |
V. Einzugsermächtigung |
Aufnahmebeitrag, Mitgliedsbeitrag, Investitionsumlage sowie etwaige zusätzliche Kosten wie |
Impressionen
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