Online zu „Golfen in Franken“ anmelden

NUR für Mitglieder des Golf-Club Coburg e.V. Schloss Tambach

Für nur 179.- Euro (Lebenspartner 149,- Euro) zusätzlich zum Jahresbeitrag pro Jahr auf 10 tollen Golfplätzen unbegrenzt Golfen, greenfeefrei, so oft Sie wollen.


  • Golf Club Bad Kissingen e.V.
  • Golf Club Schweinfurt e.V.
  • Golf Club Kitzingen e.V
  • Golf Club Oberfranken e.V.
  • Golf Club Coburg e.V. Schloss Tambach
  • Golf Club Maria Bildhausen e.V.
  • Golf Club Fulda Rhön e.V.
  • Golf Club Haßberge e.V.
  • Golf Club Steigerwald e. V.
  • Golf Club Main Spessart e.V.
Golfen in Franken Logo

Hiermit beantrage/n ich/wir das „Golfen in Franken“- Spielrecht für die Saison 2023 und bestätige/n die Anerkennung der genannten Bedingungen

    Bitte geben Sie zunächst Ihre Email Adresse ein, an die die Bestätigung dieses GIF-Antrag-Formulars gesendet werden soll.

    1. Bitte zuerst die Option(en) wählen*


    2. Ihre Persönliche Daten (Einzelspielrecht)


    2. Persönliche Daten Partner (Partnerspielrecht)


    2. Persönliche Daten Jugend (Jugendspielrecht)


    2. Persönliche Daten weitere Familienmitglieder


    3. Ihre Adressdaten (optional zum Datenabgleich)




    Nach der Übermittlung überprüft und bestätigt unser Sekretariat Ihren Antrag. Danach können Sie loslegen und auf allen Anlagen der GIF greenfeefrei spielen.

    *Pflichtfelder


    Für alle „Golfen in Franken“-Spieler/innen gelten folgende Bedingungen:

    1. Voraussetzung für ein „Golfen in Franken“-Spielrecht ist eine gültige reguläre volle Spielberechtigung auf einer der Partneranlagen.

    2. Der/die „Golfen in Franken“-Spieler/in ist berechtigt, auf den Golfanlagen der Golfen-in-Franken Partnerclubs, die auf der Homepage golfen-in-franken.de veröffentlicht sind, von Montag bis Sonntag inkl. der gesetzlichen Feiertage kostenlos zu spielen.

    3. Das „Golfen in Franken“-Spielrecht kostet für die Saison 2023 € 179,- für Einzelpersonen und 149,- Euro für deren Lebenspartner, und wird während der laufenden Saison nicht reduziert.

    4. Der/die Spieler/in hat sich auf der Partner-Anlage mit dem DGV-Ausweis auszuweisen. Jede Golfrunde auf einer Partneranlage muss vorher im jeweiligen Sekretariat angemeldet werden. Sollte das Clubsekretariat geschlossen sein, erfolgt die Anmeldung mit Angabe des Namens und Heimatclubs durch Einwurf eines Nachweises in den Greenfee-Briefkasten. Bei Verstoß gegen die Anmeldemodalitäten im jeweiligen Club kann das Spielrecht ohne Erstattung der anteiligen Gebühren fristlos gekündigt werden.

    5. Zusätzlich kann der/die Spieler/in auf der jeweiligen Partner-Anlage im Rahmen der Kooperation kostenlos die Übungseinrichtungen und ggf. den Kurzplatz im Rahmen der Öffnungszeiten, jederzeit nutzen. Range-Bälle sind exklusive. Das Mitglied hat sich vorher im Sekretariat anzumelden.

    6. Offene Turniere über 9 und 18 Löcher können auf allen Partner-Anlagen innerhalb der „Golfen in Franken“-Kooperation gespielt werden. Hierfür fällt kein zusätzliches Greenfee an. Die Turniergebühren (Startgeld, Essensgeld) für „Golfen in Franken“-Spieler/innen entsprechen den Gebühren für die Mitglieder der jeweiligen Partneranlage.

    7. Startzeiten können in allen Partner-Anlagen zu den jeweils erforderlichen Zeiten gebucht werden. Es wird dringend empfohlen, sich im Vorfeld über die jeweiligen Platzbelegungen telefonisch oder auf der jeweiligen Homepage zu informieren.

    8. Das „Golfen in Franken“-Spielrecht ist ein freiwilliges temporäres Angebot der oben genannten Partnerclubs und begründet keinen Rechtsanspruch auf ein „Golfen in Franken“-Spielrecht für die Zukunft.

    9. Das „Golfen in Franken“-Spielrecht ist personengebunden und nicht übertragbar.

    10. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2023 und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende.

    11. Die jährliche Zahlung wird mit der Unterschrift des Antrags fällig und im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (soweit Einzugsermächtigung vorhanden) eingezogen.

    12. Der/die „Golfen in Franken“-Spieler/in stimmt zu, dass zum Zwecke der Organisation dieser Kooperation alle für die Partneranlagen relevanten Daten an die jeweiligen Partner übermittelt werden dürfen.

    13. Bei Missbrauch, etwa dem verschuldeten Verstoß gegen die Vorgaben des „Golfen in Franken“-Spielrechts, kann die jeweils betroffene Golfanlage dem/der „Golfen in Franken“-Spieler/in“ den entstandenen Schaden in Rechnung stellen, und das „Golfen in Franken“-Spielrecht vorübergehend/vollständig sperren.

    14. Endet die Spielberechtigung auf einer der Partneranlagen, so endet auch das „Golfen in Franken“-Spielrecht automatisch zum gleichen Zeitpunkt. Eine anteilige Rückzahlung der Jahresgebühr erfolgt nicht.

    15. Das Mitglied ist verpflichtet sich eine Startzeit zu reservieren und bei Start sich im Golfclub zu registrieren bzw. im Green Fee Kasten eine Karte auszufüllen mit dem Hinweis Golfen in Franken. Wird dies vom Mitglied nicht gemacht und er spielt ohne Registrierung, wird der Golfclub nachträglich das aktuelle Green Fee dem Spieler in Rechnung stellen.

    16. Mitglieder die den Club innerhalb der GiF wechseln sind für ein Jahr mit dem Spielrecht im letzten Club gesperrt bzw. können nur gegen Green Fee spielen. Umzug oder andere Dinge werden mit den Clubs abgestimmt und beinhalten keine Sperre.

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