Die Beitragsordnung
0 | Beitrag: | Aufnahme-gebühr (einmalig): |
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I. Ordentliche Mitglieder | ||
a) Typ A | 1085 € | 1.500 € |
b) Typ B | 1.495 € | — |
II. Außerordentliche Mitglieder | — | |
a) Jugendliche bis 12 Jahre | 90 € | — |
b) Jugendliche bis 18 Jahre | 150 € | — |
c) Personen bis 25 Jahre,sofern sie sich noch in Berufsausbildung befinden ( Ausbildungsnachweis erforderlich ) | 250 € | — |
d) Personen über 25 Jahre,sofern sie sich noch in Berufsausbildung befinden ( Ausbildungsnachweis erforderlich, max. 3 Jahre möglich ) | 550 € | — |
e) Zweitmitglieder ( muss: ordentliche Mitgliedschaft eines Clubs mit DGV -Anschluss ) | 720 € | — |
f) Fernmitglieder ( ehemalige ordentliche Mitglieder des GCC, die ihren Hauptwohnsitz weiter als 100 km verlegt haben ) | 550 € | — |
g) fördernde, inaktive Mitglieder ( kein Spielrecht ) | 260 € | — |
h) Startermitglieder ( befristet auf max. 36 Monate ) | 99 € mtl. | |
i) Kurzmitglieder ( befristet auf 3 Monate ) | 300 € | |
zusätzliche Kosten | ||
Verbandsbeitrag: | 30 € | |
III. Investitionsumlage (auf 1 mal 3.000 €)
Neben Aufnahmebeitrag und Mitgliedsbeitrag wird von den neuen ordentlichen Mitgliedern Typ A eine Investitionsumlage erhoben. Die Investitionsumlage beträgt 4.000 €, der Ehe- bzw. Lebenspartner ist befreit. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, die Investitionsumlage auf bis zu 10 Jahre zu verteilen. Bei Einmalzahlung wird ein Nachlass von 25% gewährt.
IV. Wechsel von außerordentlicher in ordentliche Mitgliedschaft
Bei Beendigung der außerordentlichen Mitgliedschaft ist für den Wechsel in die ordentliche Mitgliedschaft ein normales Aufnahmeverfahren erforderlich. Bei Mitgliedstyp A wird auf die neue Aufnahmegebühr ein evtl. bereits entrichteter Aufnahmebeitrag angerechnet. Ebenso wird die Investitionsumlage erhoben. Pro volles Jahr der Mitgliedschaft als außerordentliches Mitglied (gilt nur für Mitglieder der Kategorie II a, b, c, d) kann 1/5 des neu anfallenden Aufnahmebeitrags und des Investitionsumlagebetrages von der neuen Forderung abgezogen werden.
V. Einzugsermächtigung
Aufnahmebeitrag, Mitgliedsbeitrag, Investitionsumlage sowie etwaige zusätzliche Kosten wie Schrankmiete, Caddystellplatzmiete, Verzehrvorauszahlung und Verbandsbeitrag werden mittels Lastschrifteinzug abgebucht. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist zwingend.