Die „Salzstube am Golfplatz“
bittet um Ihr Feedback

Wir wollen, dass Ihr Besuch 2025 im Restaurant noch schöner und erlebnisreicher wird. Bitte nehmen Sie an der Umfrage teil. Unter allen Teilnehmern verlost die Salzstube 3 Gutscheine im Wert von je €15,00 für die "Salzstube am Golfplatz".

Die Beitragsordnung

Beitrag: Aufnahme-gebühr (einmalig):
I. Ordentliche Mitglieder
a) Typ A 1085 € 1.500 €
b) Typ B 1.495 €
II. Außerordentliche Mitglieder
a) Jugendliche bis 12 Jahre 90 €
b) Jugendliche bis 18 Jahre 150 €
c) Personen bis 25 Jahre,sofern sie sich noch in Berufsausbildung befinden ( Ausbildungsnachweis erforderlich ) 250 €
d) Personen über 25 Jahre,sofern sie sich noch in Berufsausbildung befinden ( Ausbildungsnachweis erforderlich, max. 3 Jahre möglich ) 550 €
e) Zweitmitglieder ( muss: ordentliche Mitgliedschaft eines Clubs mit DGV -Anschluss ) 720 €
f) Fernmitglieder ( ehemalige ordentliche Mitglieder des GCC, die ihren Hauptwohnsitz weiter als 100 km verlegt haben ) 550 €
g) fördernde, inaktive Mitglieder ( kein Spielrecht ) 260 €
h) Startermitglieder ( befristet auf max. 36 Monate ) 99 € mtl.
​i) Kurzmitglieder ( befristet auf 3 Monate ) 300 €
zusätzliche Kosten
Verbandsbeitrag: 30 €
Verzehrguthaben: (nicht bei II. a), b), c), d), f), g), i)) (ab 2025) 50 €

III. Investitionsumlage (auf 1 mal 3.000 €)

Neben Aufnahmebeitrag und Mitgliedsbeitrag wird von den neuen ordentlichen Mitgliedern Typ A eine Investitionsumlage erhoben. Die Investitionsumlage beträgt 4.000 €, der Ehe- bzw. Lebenspartner ist befreit. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, die Investitionsumlage auf bis zu 10 Jahre zu verteilen. Bei Einmalzahlung wird ein Nachlass von 25% gewährt.

IV. Wechsel von außerordentlicher in ordentliche Mitgliedschaft

Bei Beendigung der außerordentlichen Mitgliedschaft ist für den Wechsel in die ordentliche Mitgliedschaft ein normales Aufnahmeverfahren erforderlich. Bei Mitgliedstyp A wird auf die neue Aufnahmegebühr ein evtl. bereits entrichteter Aufnahmebeitrag angerechnet. Ebenso wird die Investitionsumlage erhoben. Pro volles Jahr der Mitgliedschaft als außerordentliches Mitglied (gilt nur für Mitglieder der Kategorie II a, b, c, d) kann 1/5 des neu anfallenden Aufnahmebeitrags und des Investitionsumlagebetrages von der neuen Forderung abgezogen werden.

V. Einzugsermächtigung

Aufnahmebeitrag, Mitgliedsbeitrag, Investitionsumlage sowie etwaige zusätzliche Kosten wie Schrankmiete, Caddystellplatzmiete, Verzehrvorauszahlung und Verbandsbeitrag werden mittels Lastschrifteinzug abgebucht. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist zwingend.

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