Die Beitragsordnung

45 Jahre Jubiläumskonditionen

Beitrag: Aufnahme-gebühr (einmalig):
I. Ordentliche Mitglieder Jubiläumskondition
a) Typ A 1185 € 825 € (statt 1500 €)
b) Typ B 1595 €
II. Außerordentliche Mitglieder
a) Jugendliche bis 18 Jahre 200 €
b) Jugendliche bis 18 Jahre bei bestehender Mitgliedschaft mind. eines Elternteils 50 €
c) Personen bis 25 Jahre,sofern sie sich noch in Berufsausbildung befinden ( Ausbildungsnachweis erforderlich ) 250 €
d) Personen über 25 Jahre,sofern sie sich noch in Berufsausbildung befinden ( Ausbildungsnachweis erforderlich, max. 3 Jahre möglich ) 550 €
e) Zweitmitglieder ( muss: ordentliche Mitgliedschaft eines Clubs mit DGV -Anschluss ) 820 €
f) Fernmitglieder ( ehemalige ordentliche Mitglieder des GCC, die ihren Hauptwohnsitz weiter als 100 km verlegt haben ) 650 €
g) fördernde, inaktive Mitglieder ( kein Spielrecht ) 260 €
h) Startermitglieder ( befristet auf max. 24 Monate ) 109 € mtl.
​i) Kurzmitglieder ( befristet auf 3 Monate ) 300 €
j) Junge Erwachsene bis 35 Jahre (Nur Neumitglieder, für die ersten beiden Jahre), danach automatischer Wechsel auf Mitgliedschaft Typ B
Junge Erwachsene 1. Jahr 650 €
Junge Erwachsene 2. Jahr 970 €
zusätzliche Kosten
Verbandsbeitrag: 40 €

III. Investitionsumlage (auf 1 mal 3.000 €)

Neben Aufnahmebeitrag und Mitgliedsbeitrag wird von den neuen ordentlichen Mitgliedern Typ A eine Investitionsumlage erhoben. Die Investitionsumlage beträgt 4.000 €, der Ehe- bzw. Lebenspartner ist befreit. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, die Investitionsumlage auf bis zu 10 Jahre zu verteilen. Bei Einmalzahlung wird ein Nachlass von 25% gewährt.

Jubiläumskonditionen 2026

In unserem Jubiläumsjahr gewähren wir 45% Jubiläumsrabatt auf die einmalige Aufnahmegebühr (jetzt 825 €) und die Investitionsumlage (jetzt 2200 € Einmalzahlung) in der Mitgliedschaft Typ A.

IV. Wechsel von außerordentlicher in ordentliche Mitgliedschaft

Bei Beendigung der außerordentlichen Mitgliedschaft ist für den Wechsel in die ordentliche Mitgliedschaft ein normales Aufnahmeverfahren erforderlich. Bei Mitgliedstyp A wird auf die neue Aufnahmegebühr ein evtl. bereits entrichteter Aufnahmebeitrag angerechnet. Ebenso wird die Investitionsumlage erhoben. Pro volles Jahr der Mitgliedschaft als außerordentliches Mitglied (gilt nur für Mitglieder der Kategorie II a, b, c, d) kann 1/5 des neu anfallenden Aufnahmebeitrags und des Investitionsumlagebetrages von der neuen Forderung abgezogen werden.

V. Einzugsermächtigung

Aufnahmebeitrag, Mitgliedsbeitrag, Investitionsumlage sowie etwaige zusätzliche Kosten wie Schrankmiete, Caddystellplatzmiete, Verzehrvorauszahlung und Verbandsbeitrag werden mittels Lastschrifteinzug abgebucht. Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist zwingend.

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