Rahmenausschreibung

Geltungsbereich

Diese Rahmenausschreibung gilt für alle vorgabenwirksamen und nicht vorgabenwirksamen Wettspiele des Golf-Club Coburg e.V., wenn und soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels auf diese Rahmenausschreibung Bezug genommen wird.

1. Spielbedingungen

Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des Deutschen Golf Verbands („DGV“) in der am Tag des Wettspiels geltenden Fassung (einschließlich Amateurstatut). Das Wettspiel wird nach dem WHS-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist während der Geschäftszeiten im Sekretariat des Clubs möglich und über die Internetangebote des DGV unter www.golf.de. Es gelten für Wettspiele zusätzlich die Bestimmungen der Spiel- und Wettspielordnung des Golf-Club Coburg Schloss Tambach e.V. sowie die Einzelausschreibung in der am Tag des Wettspiels gültigen Fassung.

2. Teilnahmeberechtigung

Soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist, sind teilnahmeberechtigt aktive Mitglieder des Golf-Club Coburg Schloss Tambach e.V im Sinne der Satzung des Clubs, die am Tag des Wettspiels einen Handicap Index oder die vom Golfclub Coburg erteilte Platzerlaubnis (PE) aufweisen. Spieler ohne Handicap Index dürfen nach Genehmigung durch die Spielleitung an Wettspielen nur außer Konkurrenz teilnehmen. Sieht die Einzelausschreibung eines Wettspiels Handicap Index- Begrenzungen vor, muss sich der Teilnehmer mit dem zugelassenen maximalen Handicap Index begnügen.

3. Neue Löcher und Abschläge

Falls ein Wettspiel über eine Runde über mehr als einen Tag abgehalten werden muss, kann die Spielleitung bestimmen, dass und wo Löcher und Abschläge an jedem einzelnen Tag an anderer Stelle gelegen sind.

4. Motorgetriebene Golf-Carts

Spieler dürfen während der festgesetzten Runde auf irgendeinem Beförderungsmittel mitfahren, außer es ist von der Spielleitung untersagt worden. Gibt es mehr Anspruchsberechtigte oder Interessenten als Golf-Carts vorhanden sind, erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge der Anmeldungen. Dabei haben Spieler mit Schwerbehindertenausweis oder Attest Vorrang.

5. Entscheidung bei gleichem Ergebnis (Stechen)

Soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist, gilt für die Entscheidung bei gleichem Ergebnis (Stechen) folgende Regelung:

Lochspiel: Endet ein Lochspiel gleich, so ist es Loch für Loch weiterzuspielen, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Das Stechen ist an dem Loch zu beginnen, an dem auch das Lochspiel begonnen wurde. Im Vorgabe-Lochspiel sind die Vorgabe-Schläge wie in der festgesetzten Runde anzurechnen.

Zählspiel: Bei gleichen Ergebnissen über mehr als eine Runde entscheiden die besseren letzten 18 Löcher. Ansonsten oder bei weiterer Gleichheit entscheiden die letzten 9, dann die letzten 6, dann die letzten 3 und dann das letzte Loch; bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. 

6. Meldungen, Meldeschluss

Meldungen erfolgen über das Internetangebot des Clubs oder die im Clubhaus aushängende Meldeliste. Meldungen können auch telefonisch, per Fax, Post oder Email erfolgen. Der Meldeschluss wird in der Einzelausschreibung festgelegt. Ist für ein Wettspiel eine Höchstzahl an Teilnehmern ausgeschrieben, wird eine Warteliste angelegt. Es entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs der Meldung. Der Spielausschuss ist berechtigt, von der in der Ausschreibung vorgesehenen Höchstzahl der Teilnehmer abzuweichen. Genehmigt der Spielausschuss die Teilnahme über die ausgeschriebene Höchstzahl der Teilnehmer hinaus, so gilt dies zugleich als Änderung der Einzelausschreibung des Wettspiels. Wenn in der Einzelausschreibung nicht ausdrücklich anderslautend geregelt, sind Nachmeldungen grundsätzlich nicht möglich.

7. Startlisten

Die Startlisten werden einen Tag vor dem Turnier im Clubhaus ausgehängt und im für autorisierte Nutzer geschützten Bereich im Internet eingestellt. Die Wettspielleitung behält sich vor, bei entsprechender Veranlassung die Startliste zu ändern. Auf die Realisierung individueller Wünsche bezüglich der Zusammensetzung der Spielgruppen durch Teilnehmer besteht kein Anspruch. Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, sich über seine Startzeit zu informieren.

8. Einreichung der Scorekarten 

Die Scorekarten sind unverzüglich nach Beendigung der Runde zu vergleichen und bei der Spielleitung oder einer von ihr beauftragten Person (Clubsekretariat, Pro-Shop) abzugeben (inkl. „no return“). Erst wenn der Spieler das Sekretariat oder den ProShop verlassen hat, gilt die Zählkarte als abgegeben (Dec.. 6-6c/1) Strittige Regelfragen sind mit der Spielleitung zu klären. Proteste müssen unverzüglich eingereicht werden.

9. Veröffentlichung und Übermittlung personenbezogener Daten

Mit der Meldung zu einem Wettspiel erklärt sich der Spieler damit einverstanden, dass sein Name, Vorname und seine Startzeit auf der Startliste per Aushang und passwortgeschützt im Internet veröffentlicht werden. Gleichzeitig willigt der Spieler auch in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet oder auch in gedruckter Form ein.

10. Nenngeld

Das in der Einzelausschreibung festgesetzte Nenngeld ist vor dem Start zu entrichten. Absagen der Teilnahme an Wettspielen werden bis zum Meldeschluss angenommen. Gemeldete Teilnehmer, die nach Meldeschluss ihre Teilnahme annullieren, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.

11. Wertungen und Preise

Angaben über Anzahl und Bestimmungen der Preise sind aus der jeweiligen Einzelwettspielausschreibung ersichtlich. Jeder Bewerber kann ggf. mehrere Preise gewinnen. Falls Gewinner ohne triftigen Grund bei der Siegerehrung nicht anwesend sind, hat die Spielleitung das Recht, die Preise an den Nächstplatzierten weiterzugeben.

Sonderwertungen:

Nearest to the Pin (soweit ausgeschrieben): Es zählt nur der erste Abschlag auf der betreffenden Spielbahn und nur ein Abschlag, der auf dem Grün liegt. Die Entfernung ist zum Lochrand zu messen; dies darf erst erfolgen, nachdem alle Spieler der Spielgruppe das Loch beendet haben.

Longest Drive und Nearest to the Line (soweit ausgeschrieben): Es zählt nur der erste Abschlag auf der betreffenden Spielbahn und nur ein Abschlag, der auf kurz gemähter Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegt.

Wanderpreise: Wanderpreise verbleiben im Golfclub, sofern der Spielausschuss nichts Abweichendes bestimmt. Der Sieger erhält einen Erinnerungspreis.

12. Spielleitung

Die Mitglieder der Spielleitung (und ggf. die Platzrichter) werden vor Beginn des Wettspiels auf der Startliste bekanntgegeben. Ist keine Spielleitung angegeben, so ist der Spielausschuss Spielleitung. Starter, Platzrichter und Marshalls handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

13. Beendigung des Wettspiels     

Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung bzw. dem Aushang der endgültigen Ergebnisliste beendet. Proteste und Beanstandungen können der Spielleitung bis maximal 30 Minuten nach Aushang der Ergebnisse vorgetragen werden.

14. Fotos / Bilder

Zu jedem Turnier sowie zur Abschlussveranstaltung werden von den Teilnehmern Fotos gemacht. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die erstellten Fotos veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite www.gc-coburg.de, facebook sowie in anderen diversen Medien.

15. Änderungsvorbehalt

Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme Vorgabewirksamkeit, hierfür ist der Vorgabenausschuss verantwortlich). Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

16. Inkrafttreten

Diese Rahmenausschreibung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt alle früheren Rahmenausschreibungen für vorgabenwirksame und nicht vorgabenwirksame Wettspiele des Golf-Club Coburg Schloss Tambach e.V.

Weitramsdorf, 17.03.2021

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