Unsere Mitgliedschaftsangebote
Für jede Lebenssituation die richtige Mitgliedschaft
Die Startermitgliedschaft – der richtige Einsteig
- Die Startermitgliedschaft bietet Ihnen die volle Nutzung der Trainingsanlagen und nach Erreichen der DGV-Platzreife auch das volle Spielrecht auf dem Platz.
- Ausweis des Deutschen Golf Verbandes mit Regionalkennzeichnung. „R“
- Die Startermitgliedschaft ist befristet und endet immer nach Ablauf von 36 Monaten.
- Eine jährliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende ist möglich.
- Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 99,00 € monatlich wird jeweils am 15. des Monats abgebucht.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter 09567 981158-0 oder info@gc-coburg.de
Die Mitgliedschaft Typ B – jung, dynamisch und modern – Kein Aufnahmebeitrag – Keine Investitionsumlage
- Die Vollmitgliedschaft Typ B bietet Ihnen die volle Nutzung der Trainingsanlagen und nach Erreichen der DGV-Platzreife auch das volle Spielrecht auf dem Platz.
- Ausweis des Deutschen Golf Verbandes mit Regionalkennzeichnung „R“
- Die Vollmitgliedschaft Typ B ist unbefristet.
- Eine jährliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende ist möglich.
- Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 31. Januar abgebucht.
- Alternativ ist auch eine monatliche Zahlung, mit Abbuchung zum 15. des Monats möglich. (zuzüglich 5%)
- Die Mitgliedschaft Typ B benötigt KEINEN Aufnahmebeitrag und KEINE Investitionsumlage.
- Den aktuell gültigen Beitrag finden Sie in unserer Beitragsordnung.
- Als Vollmitglied haben Sie volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter 09567 981158-0 oder info@gc-coburg.de
Die Mitgliedschaft Typ A – Der Klassiker, mit Aufnahmebeitrag und Investitionsumlage
- Die Vollmitgliedschaft Typ A bietet Ihnen die volle Nutzung der Trainingsanlagen und nach Erreichen der DGV-Platzreife auch das volle Spielrecht auf dem Platz.
- Ausweis des Deutschen Golf Verbandes mit Regionalkennzeichnung „R“
- Die Vollmitgliedschaft Typ A ist unbefristet.
- Eine jährliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende ist möglich.
- Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 31. Januar abgebucht.
- Alternativ ist auch eine monatliche Zahlung, mit Abbuchung zum 15. des Monats möglich. (zuzüglich 5%)
- Die Mitgliedschaft Typ A beinhaltet einen Aufnahmebeitrag und eine Investitionsumlage, weshalb der Jahresbeitrag im Vergleich zu Typ B wesentlich günstiger ist.
- Den aktuell gültigen Beitrag finden Sie in unserer Beitragsordnung.
- Als Vollmitglied haben Sie volles Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter 09567 981158-0 oder info@gc-coburg.de
Die Jugendmitgliedschaften – für die Golfstars von morgen
Es wird im Beitrag unterschieden:
Link zur Beitragsordnung
- Jugendmitglied bis 12. Lebensjahr
- Jugendmitglied bis 18. Lebensjahr
- Jugendmitglied bis 25. Lebensjahr, sofern sie sich noch in Berufsausbildung befinden
- Jugendmitglied über 25. Lebensjahr, sofern sie sich noch in Berufsausbildung befinden
Inhalt
- Die Jugendmitgliedschaft bietet den Golfstars von morgen die volle Nutzung der Trainingsanlagen und nach Erreichen der DGV-Platzreife auch das volle Spielrecht auf dem Platz.
- Ausweis des Deutschen Golf Verbandes mit Regionalkennzeichnung „R“
- Kostenloses Jugendtraining durch unsere Pros, C-Trainer und Jugendbetreuer.
- Für alle Altersgruppen wird ein Leistungstraining angeboten. Eine entsprechende Spielstärke ist für die Teilnahme Voraussetzung
- Die Mitgliedschaft geht mit Ende der Jugendeigenschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft Typ A oder B über. (Je nach Wunsch)
- Eine jährliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende ist möglich.
- Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 31. Januar abgebucht.
- Alternativ ist auch eine monatliche Zahlung, mit Abbuchung zum 15. des Monats möglich. (zuzüglich 5%)
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter 09567 981158-0 oder info@gc-coburg.de,
Die Fernmitgliedschaft – nur für unsere verzogenen Mitglieder
- Exklusiv für (ehemalige) ordentliche Mitglieder des GC Coburg, die Ihren Hauptwohnsitz weiter als 100km verlegt haben.
- Die Fernmitgliedschaft bietet die volle Nutzung der Trainingsanlagen und nach Erreichen der DGV-Platzreife auch das volle Spielrecht auf dem Platz.
- Ausweis des Deutschen Golf Verbandes mit Regionalkennzeichnung. „R“
- Die Fernmitgliedschaft ist unbefristet.
- Eine jährliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende ist möglich.
- Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 31. Januar abgebucht.
- Alternativ ist auch eine monatliche Zahlung, mit Abuchung zum 15. des Monats möglich. (zuzüglich 5%)
- Den aktuell gültigen Beitrag finden Sie in unserer Beitragsordnung.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter 09567 981158-0 oder info@gc-coburg.de
Die Kurzmitgliedschaft Lernen Sie uns kennen. Auf 3 Monate begrenzte Mitgliedschaft
Für alle unentschlossenen Golfer, die sich noch nicht fest für einen Golfclub entscheiden konnten, möchten wir mit der Kurzmitgliedschaft eine Entscheidunghilfe anbieten. Testen Sie unverbindlich für 3 Monate unsere schöne Golfanlage, genießen Sie im Anschluß auf unserer sonnigen Terrasse ein erfrischendes Getränk und schließen Sie neue Bekanntschaften.
- Die Kurzmitgliedschaft bietet Ihnen nach Erreichen der DGV-Platzreife die volle Nutzung der Trainingsanlagen und das volle Spielrecht auf der 18 Loch Golfanlage des GC Coburg e.V. Als Bestätigung des Handicaps bitte eine Kopie der Platzreifeurkunde oder des letzten Mitgliedsausweises dem Aufnahmeantrag beilegen.
- Sie ist nur einmalig erhältlich und nur für Personen, die noch nie Mitglied im GC Coburg e.V. waren.
- Die Kurzmitgliedschaft ist zeitlich befristet auf 3 Monate. Es zählt das Eintrittsdatum auf dem Antrag.
- Der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 300 € wird einmalig bei Antragstellung erhoben.
- Sie erhalten keinen DGV Ausweis und damit keine Spielberechtigung auf anderen Plätzen.
Bitte sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie!
Die Fördermitgliedschaft – golfen mal ruhen lassen, aber Mitglied bleiben
Ich brauch Pause….. Klar geht das …
Es gibt immer Lebensumstände, die das Golf spielen für längere Zeit verhindern. Der Wechsel von einer regulären in eine Fördermitgliedschaft ist unterjährig bei längerer Krankheit möglich, ansonsten bei Einhaltung der Kündigungsfristen.
Der umgekehrte Weg, von der Fördermitgliedschaft in ihre alte, reguläre Mitgliedschaft ist jederzeit unbürokratisch möglich.
Sollten bei Ihnen solche Umstände eintreten, sprechen Sie uns bitte an. So können wir am besten den für Sie optimalen Weg finden.
Während der Zeit der Fördermitgliedschaft besteht kein Spielrecht. Die Übungsanlagen (Drivingrange, Übungsgrün) und natürlich das Clubhaus können weiterhin genutzt werden.
Die Zweitmitgliedschaft – im alten Club bleiben und bei trotzdem ein vollwertiges Mitglied sein
- Voraussetzung ist die ordentliche Mitgliedschaft in einem Club mit DGV-Anschluss
- Die Zweitmitgliedschaft bietet Ihnen die volle Nutzung der Trainingsanlagen und nach Erreichen der DGV-Platzreife auch das volle Spielrecht auf dem Platz.
- Die Zweitmitgliedschaft ist unbefristet.
- Eine jährliche Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende ist möglich.
- Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich zum 31. Januar abgebucht.
- Alternativ ist auch eine monatliche Zahlung, mit Abbuchung zum 15. des Monats möglich. (zuzüglich 5%)
- Den aktuell gültigen Beitrag finden Sie in unserer Beitragsordnung.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter 09567 981158-0 oder info@gc-coburg.de