Änderung der Turnier-Rahmenausschreibung, motorisierte Carts Punkt 4.

Unser neuer Spielführer Rudi Dengel hat den Punkt 4 der Rahmenturnierausschreibung neu formuliert und im Ergebnis Carts für HCPI relevante Turniere zugelassen, soweit dieser Punkt in der individuellen Turnierausschreibung nicht anders geregelt wird.

Neue Fassung Punkt 4. für 2023

Spieler dürfen während der festgesetzten Runde auf irgendeinem Beförderungsmittel mitfahren, außer es ist von der Spielleitung untersagt worden. Gibt es mehr Anspruchsberechtigte oder Interessenten als Golf-Carts vorhanden sind, erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge der Anmeldungen. Dabei haben Spieler mit Schwerbehindertenausweis oder Attest Vorrang.

Alte Fassung Punkt 4. aus 2022

Spieler dürfen während der festgesetzten Runde nicht auf irgendeinem Beförderungsmittel mitfahren, außer es ist von der Spielleitung genehmigt worden. Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, kann die Benutzung durch die Spielleitung gestattet werden. Es besteht Attest-Pflicht. Die Spielleitung kann bei bestimmten Wettspielen die Benutzung von motorgetriebenen Carts gestatten. Gibt es mehr Anspruchsberechtigte oder Interessenten als Carts vorhanden sind, erfolgt die Vergabe in der Reihenfolge der Anmeldungen. Dabei haben Spieler mit Schwerbehindertenausweis oder Attest Vorrang.

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